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Information und Transparenz
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Information und Transparenz
Das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getretten. Nach mehrjährigen juristischen Vorarbeiten werden damit die Tätigkeiten des Staates für die ganze Freiburger Bevölkerung transparent.
Es erhebt zwar die Information von Amtes wegen und die Öffentlichkeit der Sitzungen zum allgemeinen Grundsatz, die wichtigsten Änderungen betreffen aber den Zugang zu Dokumenten. Für die öffentlichen Organe und die Verwaltungen stellt das eine bedeutende Entwicklung dar, denn ab dem 1. Januar 2011 gelten die amtlichen Dokumente zunächst einmal als öffentlich.
In der Gesetzgebung ist aber eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel, wenn ein Dokument ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse berührt. Eine kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz hat namentlich die Aufgabe, die Bevölkerung über die Einzelheiten des Zugangsrechts zu informieren und im Streitfall als Schlichterin zu amten.
Die Aufgabenbereiche der Information und der Öffentlichkeit sind der Staatskanzlei zugewiesen worden. Das gilt auch für die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (sie ist ihr administrativ zugewiesen). Der politische Teil wurde vom Vorsteher der ILFD übernommen. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist das Präsidium des Staatsrats dafür zuständig.
